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5. VON DEM MARKGRAFEN HEINRICH.

Potsdam, den 24. September 1740.



Allerdurchlauchtigster, etc.,

Ew. Königliche Majestät haben allergnädigst befohlen, dass mich künftighin in Berlin aufhalten soll und in meiner Mutter Hause wohnen. Ich werde diesen allergnädigsten Befehl, wie alle andern, mit allerunterthänigstem Gehorsam befolgen,a um so viel mehr mir derselbe die allererwünschteste Gelegenheit giebt zu der Ehre, Ew. K. M. täglich meine allerunterthänigste Devotion persönlich zu bezeigen. Ew. K. M. sind aber meine Umstände mehr als zu wohl bewusst, wie ich in Prenzlowb bisher meine Menage als eine Privat-Person sehr genau führen müssen, und nicht standesmässig zu leben gehabt habe. Nun lässt mir zwar Ew. K. M. Gnade und Huld, so Allerhöchstdieselben jederzeit gegen mich blicken lassen, nicht den geringsten Zweifel zurück, Ew. K. M. werden meinen Bedürfnissen allergnädigst abhelfen und mich hinlänglich väterlich versorgen; ich habe aber dennoch meiner Schuldigkeit zu sein erachtet, Ew. K. M. gegenwärtig darum allerunterthänigst zu bitten, und zugleich zu ersuchen, an meine Mutter, wegen des Hauses so ich bewohnen soll, allergnädigst schreiben zu lassen. Ich verharre mit allem ersinnlichen Respect bis an mein Ende



Ew. Königlichen Majestät
etc. etc.

Heinrich.


a Le mot befolgen, ou tel autre mot équivalent, est omis dans le texte que nous suivons.

b Le margrave Henri avait succédé en 1711 à son père, comme chef du 12e régiment d'infanterie, en garnison à Prenzlow. Il devint général-major le 22 juin 1740.