<482>An die Stelle des verabschiedeten Großkanzlers hatte Friedrich den bisherigen schlesischen Justizminister von Carmer berufen. Er hatte in diesem schon früher den Mann erkannt, der fähig war, die erwünschte neue Justizreform zustande zu bringen. Jetzt erhielt Carmer den Auftrag, ein dem Geiste der Nation und dem Standpunkte der bürgerlichen Verfassung angemessenes Gesetzbuch und eine neue Prozeßordnung zu besorgen. Carmer machte sich an das Werk; er wählte sich ausgezeichnete Gehilfen zu dieser Arbeit, ernannte eine besondre Gesetzkommission, erweiterte den Anteil an dem großen Geschäft durch ausgesetzte Prämien und brachte endlich, nach jahrelanger rastloser Mühe, in dem « Allgemeinen Landerecht » und der « Allgemeinen Gerichtsordnung für die preußischen Staaten » ein Gesetzbuch zustande, dessengleichen das neuere Europa noch nicht gekannt hatte. Friedrich erlebte die Vollendung dieses Werkes nicht; aber ihm bleibt die Ehre, von dem Beginn seiner Regierung bis in die letzten Jahre seines Lebens mit höchstem und erfolgreichstem Eifer für eine Angelegenheit gewirkt zu haben, welche die erhabenste Pflicht des Herrschers und die Grundbedingung all des Glückes ist, das der Mensch im gesellschaftlichen Verbande sucht.