<460>die unabhängigen Fürsten des Reiches zu dienstbaren Vasallen herabzudrücken bestimmt sei. Man hielt sich für überzeugt, daß es keine Gelegenheit zur Ausführung solcher Pläne würde ungenützt vorübergehen lassen. Auch Friedrich teilte diese Ansicht; der leidenschaftlich emporstrebende Sinn des jungen Kaisers war allerdings hinlänglich geeignet, solche Besorgnisse rege zu halten. Darum äußerte er einst zu einem seiner Generale, indem er ihm das Bild des Kaisers zeigte, das in seinem Zimmer auf einem Stuhle stand: « Den stelle ich mir unter die Augen; das ist ein junger Mann, den ich nicht vergessen darf. Der Kaiser Joseph hat Kopf, er könnte viel ausrichten; schade für ihn, daß er immer den zweiten Schritt tut, ehe er den ersten getan hat. » — In diesen wenigen Worten ist der Grund des ganzen tragischen Geschickes, das den Kaiser traf, ausgesprochen.

Schon hatte es nicht an Gelegenheit gefehlt, die Rechte der deutschen Fürsten gegen Österreich zu vertreten, und Friedrich war dabei nicht untätig geblieben. Doch war es bisher bei einfachen Verhandlungen geblieben. Als aber der kaiserliche Hof mit Ansprüchen hervortrat, welche die bestehenden Verhältnisse durchaus zu untergraben drohten, sah sich auch Friedrich zu entschiedeneren Maßregeln genötigt.

Der Kurfürst von Bayern, Maximilian Joseph, war am 30. Dezember 1777 plötzlich gestorben. Mit ihm erlosch der eine pfalzbayrische Regentenstamm; die Nachfolge gebührte, nach unzweifelhaftem Rechte, dem Kurfürsten von der Pfalz, Karl Theodor; dieser hatte keine ehelichen Kinder, und sein nächster Lehnserbe war somit der Herzog Karl von Pfalz-Zweibrücken. Dem österreichischen Hofe aber war schon seit längerer Zeit der Erwerb von Bayern erwünscht gewesen. Jetzt wurden schnell einige wenig begründete Ansprüche hervorgesucht, österreichische Truppen rückten unverzüglich in Niederbayern und in die Oberpfalz ein, und Karl Theodor, eingeschüchtert und für das künftige Fortkommen seiner zahlreichen außerehelichen Kinder besorgt, vollzog einen Vergleich mit dem Kaiser, durch welchen er an den letzteren die bessere Hälfte seiner Erbschaft abtrat. Den Herzog Karl von Zweibrücken, dessen Stimme natürlich nicht übergangen werden durfte, hoffte man zur Bestätigung der Abtretung zu nötigen.

Solch ein eigenmächtiges Verfahren war gegen die Grundgesetze des Reiches; blieb dasselbe unangefochten, so war fortan kein Stand des Reiches mehr vor den Eingriffen des Kaisers sicher. Friedrich beschloß, die Gerechtsame der deutschen Fürsten zu vertreten. Er erklärte dem Kurfürsten, daß er, als Glied des Reichs und als Bürge des zu Hubertsburg bekräftigten westfälischen Friedens, bei solcher Zerstückelung eines Kurstaates wesentlich beeinträchtigt sei. Der Herzog Karl, der, anfangs ohne Unterstützung, schon entschlossen war, sich dem Willen des Kaisers zu